Kostenübernahme Krankenkasse
Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapien und auch präventive Ernährungsberatungen, wenn diese von einem zertifizierten Ernährungsberater wie mir durchgeführt wird. Dazu muss zuvor von deinem Arzt eine ernährungsbedingte Krankheit diagnostiziert werden, die therapiefähig ist. Diese Diagnose wird von deinem Arzt in eine Notwendigkeitsbescheinigung eingetragen. Auch ärztliche Rezepte mit einer entsprechenden Diagnose und dem Zusatz „Ernährungstherapie“ sind als Bescheinigung erlaubt.
Beantragung einer Ernährungstherapie
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung bei deiner Krankenkasse nötig (Downloads weiter unten):
- Ernährungstherapie Praxis Formular (Notwendigkeitsbescheinigung) von deinem Arzt ausfüllen
- Kostenplan von mir als deinem Ernährungstherapeuten auszufüllen
Falls du bei diesem Thema Hilfe brauchst, nimm bitte direkt Kontakt zu mir auf. Ich helfe dir gerne persönlich und erledige für dich den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.
Ernährungstherapie Praxis Formular
(Notwendigkeitsbescheinigung von Arzt auszufüllen)

Kostenplan des Therapeuten
(Kostenplan vom Therapeuten auszufüllen)

Offizielle Diagnosen für Ernährungstherapien
Die folgende Liste zählt beispielhaft Diagnosen auf, für die eine Ernährungstherapie infrage kommt:
- Adipositas
- Reizdarm
- Laktoseintoleranz
- Schilddrüsenerkrankung
- Anorexia nervosa (auch atypische)
- Untergewicht
- Bulimia nervosa
- Atypische Bulimia nervosa
- Essstörung
- ...
Organisatorischer Ablauf der Kostenübernahme
- Zunächst reichst du die beiden obigen Formulare ausgefüllt bei deiner Krankenkasse ein (Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenplan).
- Daraufhin erhältst du in der Regel von deiner Krankenkasse eine Bewilligung zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
In diesem Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des Kostenzuschusses. Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache deiner Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich hoch bewilligt. Der Zuschuss kann zwischen 30 - 100% betragen. Im Durchschnitt bewilligen die meisten Kassen um die 150 - 250 Euro.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Zuschuss individuell vom jeweiligen Vertrag abhängig ab. -
Du überweist mir als deinem Ernährungsberater vorab die geforderten Kosten laut meinem Kostenplan.
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Am Ende der Therapie kannst du dann die Gesamtrechnung meiner Therapie bei deiner Krankenkasse einreichen und erhältst dann den von der Krankenkasse zugesagten Zuschuss.
Beachte: Die geforderte Summe des Ernährungsberater/-therapeuten (siehe deinen Kostenplan) kann vom Zuschuss der Krankenkasse abweichen. Diese Kosten, die über den Maximalbetrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung (Zuschuss) hinausgehen oder explizit von den Richtlinien der Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind, muss du als Patient als Eigenanteil selbst übernehmen. Informiere dich also bitte vorher über die Höhe des Kostenzuschusses.
Unterlagen für die erste Therapiesitzung
- Notwendigkeitsbescheinigung - aufgefüllt von deinem Arzt (siehe oben)
- Verzehrprotokoll - ausgefüllt von dir (Download siehe unten)
- Anamnesebogen - ausgefüllt von dir (Download siehe unten)
- Klientenvereinbarung (zwischen dir als mein Klient und mir als Therapeut) - unterschrieben von dir (Download siehe unten)
- Deine Krankenkassenkarte
Verzehrprotokoll
Ernährungsprotokoll zum Stand deiner aktuellen Ernährung.

- Nur 1 x als Doppelseitige DIN A 4 Seite drucken.
- 7 Tage als einfache Strichliste benutzen.
- Entscheidend ist die Summe der verzehrten Lebensmittel / Summe /Woche. (Beispiel: Jeden Tag 1x Kaffee in 7 Tagen: Dann tragen sie in der Spalte „Sum“ eine 7 ein.)
Anamnese
Deine persönlichen Daten als Grundlage für die Beratung.

Klientenvereinbarung
Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut.

Kostenloses Erstgespräch für dich
Nutze mein Angebot eines unverbindlichen Erstgesprächs (ca. 15 Min.), indem wir deine Problemstellung und deine Ziele besprechen. Danach entscheiden wir gemeinsam, wie ich dir am besten helfen kann.