Kostenübernahme Krankenkasse

Dokumente zum Download und organisatorische Ablauf

Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapien und auch präventive Ernährungsberatungen, wenn diese von einem zertifizierten Ernährungsberater wie mir durchgeführt wird. Dazu muss zuvor von deinem Arzt eine ernährungsbedingte Krankheit diagnostiziert werden, die therapiefähig ist. Diese Diagnose wird von deinem Arzt in eine Notwendigkeitsbescheinigung eingetragen. Auch ärztliche Rezepte mit einer entsprechenden Diagnose und dem Zusatz „Ernährungstherapie“ sind als Bescheinigung erlaubt.

Beantragung einer Ernährungstherapie

So beantragst du bei deiner Krankenkasse eine Ernährungstherapie gemäß § 43 SGB V.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung bei deiner Krankenkasse nötig (Downloads weiter unten):

  1. Ernährungstherapie Praxis Formular (Notwendigkeitsbescheinigung) von deinem Arzt ausfüllen
  2. Kostenplan von mir als deinem Ernährungstherapeuten auszufüllen

Falls du bei diesem Thema Hilfe brauchst, nimm bitte direkt Kontakt zu mir auf. Ich helfe dir gerne persönlich und erledige für dich den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.

Organisatorischer Ablauf der Kostenübernahme

So erhältst du den Kostenzuschuss von deiner Krankenkasse
  • Zunächst reichst du die beiden obigen Formulare ausgefüllt bei deiner Krankenkasse ein (Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenplan).
  • Daraufhin erhältst du in der Regel von deiner Krankenkasse eine Bewilligung zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
    In diesem Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des Kostenzuschusses. Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache deiner Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich hoch bewilligt. Der Zuschuss kann zwischen 30 - 100% betragen. Im Durchschnitt bewilligen die meisten Kassen um die 150 - 250 Euro.
    Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Zuschuss individuell vom jeweiligen Vertrag abhängig ab.
  • Du überweist mir als deinem Ernährungsberater vorab die geforderten Kosten laut meinem Kostenplan.

  • Am Ende der Therapie kannst du dann die Gesamtrechnung meiner Therapie bei deiner Krankenkasse einreichen und erhältst dann den von der Krankenkasse zugesagten Zuschuss.

Beachte: Die geforderte Summe des Ernährungsberater/-therapeuten (siehe deinen Kostenplan) kann vom Zuschuss der Krankenkasse abweichen. Diese Kosten, die über den Maximalbetrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung (Zuschuss) hinausgehen oder explizit von den Richtlinien der Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind, muss du als Patient als Eigenanteil selbst übernehmen. Informiere dich also bitte vorher über die Höhe des Kostenzuschusses.

Unterlagen für die erste Therapiesitzung

Was du zur ersten Stunde deiner Ernährungstherapie bitte ausgefüllt mitbringen musst
  1. Notwendigkeitsbescheinigung - aufgefüllt von deinem Arzt (siehe oben)
  2. Verzehrprotokoll - ausgefüllt von dir (Download siehe unten)
  3. Anamnesebogen - ausgefüllt von dir (Download siehe unten)
  4. Klientenvereinbarung (zwischen dir als mein Klient und mir als Therapeut) - unterschrieben von dir (Download siehe unten)
  5. Deine Krankenkassenkarte

Kostenloses Erstgespräch für dich

Nutze mein Angebot eines unverbindlichen Erstgesprächs (ca. 15 Min.), indem wir deine Problemstellung und deine Ziele besprechen. Danach entscheiden wir gemeinsam, wie ich dir am besten helfen kann.