Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und Steuern sparen

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zielt darauf ab, die betrieblichen Abläufe so zu gestalten, dass die Gesundheit, Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter gefördert und erhalten werden. Dabei strebt das BGM an, Strukturen zu entwickeln, gesundheitlich relevante Themen zu verknüpfen und diese dauerhaft im Unternehmen zu integrieren.

BGM und Ernährung

In der heutigen Arbeitswelt erkennen immer mehr Unternehmen die Bedeutung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) als unverzichtbaren Bestandteil einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie.

Ein gesundes Arbeitsumfeld führt nicht nur zu zufriedeneren und produktiveren Mitarbeitern, sondern senkt auch Krankheitsausfälle und steigert die Langzeitbindung der Beschäftigten. Innerhalb dieses breiten Konzepts spielt die Ernährungsberatung eine zentrale Rolle.

Gesunde Ernährungsgewohnheiten können das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter maßgeblich beeinflussen und erwiesenermaßen nachhaltig steigern.

Als erfahrener Ernährungsberater biete ich speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft abgestimmte Beratungskonzepte an. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungen, die nicht nur die Lebensqualität Ihrer Mitarbeiter steigern, sondern auch maßgeblich zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

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Sie haben weitere Fragen zum BGM oder zur BGF und möchten zu meinen konkreten Angeboten der Ernährungsberatung in diesem Bereich informiert werden? Dann rufen Sie mich gerne direkt und unverbindlich an.

Rechtliche Grundlagen BGM

Welche Maßnahmen werden wie gefördert?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 34 ist darauf ausgelegt, Arbeitgeber u.a. dabei zu unterstützen, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu fördern. Als TOP-Arbeitgeber kannst Du Deinen Angestellten jährlich ein Budget für gesundheitsfördernde Leistungen steuerfrei anbieten. Diese Regelung bezieht sich nicht auf alle Arten von Kosten. Ausgaben für Freizeitaktivitäten wie Urlaub oder Unterhaltung sind natürlich kein Teil dieser Förderung. Die Höhe des jährlich abzugsfähigen Leistungsbudgets ist auch begrenzt. Darüber hinaus müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um nach § 3 Nr. 34 EStG Geltung zu finden.

Was besagt § 3 Nr. 34 EStG?

Der § 3Nr. 34 EStG regelt eine Form der betrieblichen Gesundheitsförderung, die durch den Staat gefördert wird. Du kannst im Rahmen des Gesetzes bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei für jeden Mitarbeiter einsetzen.

Es handelt sich bei der Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber um eine weitere erbrachte Leistung. Dabei ist es eine Leistung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn berechnet wird. Da sie von der Einkommensteuer befreit ist, gibt es auch keine Verpflichtungen für einen Lohnsteuerabzug. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aber genau berechnet werden dürfen, wurde am 20. April 2021 festgehalten.

Hier hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Umsetzungshilfe veröffentlicht. Diese genauen Maßnahmen, welche nicht mit § 3 Nr. 34 EStG versichert werden.

Dazu zählen etwa:

  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios
  • physiotherapeutische Behandlungen
  • Essensgutscheine bzw. Zuschüsse zur Kantinenverpflegung
  • Eintrittsgelder für Saunen, Schwimmbäder, Tanzschulen etc.
  • nicht zertifizierte Präventionskurse

Dies sind nur ein paar Beispiele. Es gibt noch mehr Einschränkungen bezüglich der Förderung. Eine weitere Einschränkung ist, dass alle Mitarbeiter gleichermaßen von den steuerfreien Leistungen profitieren müssen. Es darf nicht auf einzelne Mitarbeiter in Deinem Unternehmen beschränkt werden. Eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen.

Welche Angebote Du nutzen kannst

Ernährungsberatung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands

Nun stellt sich aber die Frage, welche Angebote Du nach § 3 Nr. 34 EStG überhaupt effektiv nutzen darfst. Es gibt Maßnahmen, die als Gesundheitsförderung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gelten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • gesundheitsfördernde Ausstattungen am Arbeitsplatz
  • Aufwand für Sport- und Übungsgeräte am Arbeitsplatz (z. B. Fitnessraum)
  • Förderung von Mannschaftssportarten (nur für Betriebssportgemeinschaften)
  • Maßnahmen zur Prävention spezifisch berufsbedingter verstärken
  • Analyseleistungen zur Bedarfsfeststellung

Welche Maßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG als steuerfrei gelten dürfen, wird im Einzelfall geprüft. Die Zertifizierungen müssen den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen. Gelten sie nicht der betrieblichen Gesundheitsförderung, werden die Leistungen wie eine Gehaltserhöhung behandelt. Damit sind sie steuerpflichtig. Es müssen Einkommens-, Lohnsteuer- und Sozialabgaben entrichtet werden.

Doch es gibt laut § 3 Nr. 34 EStG noch eine weitere Möglichkeit, eine  (bKV) hinzuzuziehen. Auch ihr Angebot kann genutzt werden, solange dieses den Anforderungen der § 20 SGB V bzw. § 20b SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch) entspricht. Dabei liegen Programm im Fokus, die insbesondere Maßnahmen fördern, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern.

Hier ein paar Beispiele

  • Prävention von Stress am Arbeitsplatz
  • Suchtprävention
  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsberatung
  • weitere Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens

Das Leistungsangebot einer betrieblichen Gesundheitsförderung fällt über eine bKV deutlich größer aus. Vielleicht sollten Sie darüber nachdenken, diese Herangehensweise zu verwenden, um § 3 Nr. 34 EStG maximal zu nutzen.

Herkömmliche Benefits werden nicht gefördert

Was nicht förderfähig ist

Viele Unternehmen nutzen Tankgutscheine oder andere Mitarbeiter-Benefits, um alle Angestellten in ihrem Betrieb zufriedenzustellen. Doch tun sie das überhaupt? Mit solchen Vorteilen wie dem Tankgutschein fördern Sie nur Qualifizierte, die ein Auto besitzen.

Die gesamte Belegschaft wird gar nicht angesprochen. Einen Bezug zur Mitarbeitergesundheit gibt es auch nicht. Leistungen wie die Übernahme vom Beitrag für das Fitnessstudio werden auch von § 3 Nr. 34 EStG nicht eingeschlossen. Auch hier entsteht kein gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil. Fitness kann zwar die Gesundheit fördern. Doch auch hier wird nicht die gesamte Belegschaft angesprochen. Nutzen Sie dieses Angebot nur zuverlässig, sterben Sie bereits das Fitnessstudio in ihrer Freizeit nutzen. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um einen Benefit mit einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

So machst Du es richtig: Gesundheit-Benefit-System

Die richtige Herangehensweise ist Dein eigenes Gesundheit-Benefit-System. Du bietest Deinen Mitarbeitern eine Reihe von Leistungen, welche Du ganz individuell auf Deinen Betrieb abstimmen kannst. Deine Mitarbeiter können sie über ein Gesundheitsbudget ganz ihren Bedürfnissen entsprechend abrufen.

Da diese Form der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber sogar noch gefördert WIRD, kannst Du ebenfalls profitieren. Für gerade einmal 30 Euro im Monat pro Mitarbeiter kannst Du bereits für jeden über 1.000 Euro einen Netto-Mehrwert herausholen!

Lasse Dich noch heute von unseren Experten beraten. Da es sich bei dem Gesundheit-Benefit-System um einen emotionalen Lohnbestandteil handelt, gibt es zahlreiche weitere Vorteile. Zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind erbrachte Leistungen wie diese für die Mitarbeiterzufriedenheit gefördert.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir mit Dir eine Potenzialanalyse vereinbaren. Wir freuen uns auf Dich!

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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als Teilbereich des BGM

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezieht sich auf Maßnahmen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz fördern. Darunter fällt auch der Bereich Ernährung bzw. die präventive, gesundheitsfördernde Ernährungsberatung. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) konzentriert sich somit auf Methoden, Inhalte und Handlungsfelder, also auf die konkrete praktische Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) befasst sich dagegen mit der übergeordneten strategischen Planung sowie der Entwicklung von Strukturen und Prozessen. Das Ziel des BGM besteht darin, Strukturen zu entwickeln, relevante Gesundheitsthemen zu verknüpfen und diese dauerhaft im Unternehmen zu integrieren. 

Während das BGM sich also darauf konzentriert, betriebliche Abläufe so zu gestalten, dass die Gesundheit, die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter erhalten und gefördert werden, liegt die Hauptaufgabe der BGF darin, Maßnahmen systematisch zu planen, um gesundheitliche Belastungen zu verringern und gesundheitsrelevante Ressourcen zu stärken.

In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, einschließlich Ernährungsberatung.

Es gibt verschiedene Förderprogramme und -mittel auf Bundes- und Landesebene. Ein zentraler Ansatzpunkt für finanzielle Unterstützung ist die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA), die verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz unterstützt. Die genauen Förderbedingungen können je nach Bundesland und Programm variieren.

Um konkrete Informationen zur Ernährungsberatung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu erhalten, empfehle ich, sich an die örtliche Krankenkasse, die Unfallversicherungsträger, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder andere regionale Gesundheitsinstitutionen zu wenden. Diese Stellen können Auskunft darüber geben, welche Fördermöglichkeiten in Ihrer Region verfügbar sind und wie Unternehmen von diesen profitieren können.

Andreas Loos - Experte in Fragen der Ernährung

Zertifiziertes Wissen, anerkannt von den Krankenkassen.

Der VDOe sowie QUETHEB fordern höchste Qualitätsansprüche in der Ernährungsberatung und vor allem für die medizinisch induzierte Ernährungstherapie.